Covid-19-Gesetzt erlaubt Ausnahmeregelung
Die seit Mitte März geltenden Covid-19-Beschränkungen haben auch Auswirkungen auf die Arbeit der Gremien unserer EnergieGenossenschaft. So führt der Aufsichtsrat seitdem keine Sitzungen mehr als Präsenzveranstaltung durch und Beschlüsse werden in schriftlicher Form oder per Emailverfahren durchgeführt.
Besonders bedauerlich ist jedoch, dass wir bisher keine Generalversammlung in 2020 durchführen konnten und es ist auch ungewiss, wann und in welchem Rahmen wir die nächste abhalten können. Damit die Arbeit und die Aufgaben der EnergieGenossenschaft weitergeführt werden können, wurde von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die das "Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht" vom 25.03.2020 vorsieht. Dieses Gesetzt erlaubt es dem Aufsichtsrat ausnahmsweise an Stelle der Generalversammlung den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 festzustellen.
Jahresüberschuss im Geschäftsjahr 2019 liegt bei knapp 50.000 Euro
Vorstand und Aufsichtsrat hoffen, dass wir im Spätsommer oder im Herbst eine Generalversammlung durchführen können, in der die Mitglieder über die Verwendung des Jahresüberschusses in Höhe von 49.541,86 Euro entscheiden. Möglich wäre eine Gewinnausschüttung pro Geschäftsanteil von 3,5%, was 17,50 €uro entspricht.
Ergebnis übersteigt Prognosen
Dieses erfreuliche Ergebnis übersteigt die Prognosen, die wir in unseren letzten Generalversammlungen in 2018 und 2019 machen konnten. Entscheidend für die höheren Gewinne sind in erster Linie die sehr guten Stromerträge, die der seit 2016 bestehende Windpark Stiftswald liefert. Dazu kommen die Erträge unsere eigenen drei PV-Anlagen, die ebenfalls leicht über den Erwartungen liegen.