Haben Sie Ihre Beträge schon angepasst?

Seit dem 1.1. 2023 dürfen alle Sparerinnen und Sparer insgsesamt 1.000 Euro an Kapitalerträgen freistellen. Ehegatten dürden also gemeinsam 2.000 Euro (Zusammenveranlagung) freistellen lassen. Bis 2022 waren es 801 beziehungsweise 1.602 Euro. Kapitalerträge von Kindern werden nicht in den Sparerpauschbetrag der Eltern eingerechnet. Wir haben unser Formular angepasst. Wenn sich bei Ihnen etwas geändert hat, verwenden Sie bitte das aktuelle Formular. 

Freistellungsauftrag